Wirksamkeitsdatum: 2025-01-01
Diese Lizenz-/Abonnementvereinbarung (“Vereinbarung”) wird geschlossen zwischen SEMAPHORE UI AUTOMATION DOO NOVI SAD, mit Hauptsitz in BRANKA RADIČEVIĆA 14, 19530, Knjaževac, Serbien (“Lizenzgeber” oder “wir” oder “uns”), und der Person oder dem Unternehmen (“Lizenznehmer” oder “Sie”), die diese Vereinbarung akzeptiert, entweder durch die Unterzeichnung eines Bestellformulars, das auf diese Vereinbarung verweist, oder durch eine andere Form der Zustimmung (elektronisch oder schriftlich).
LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG. DURCH DIE INSTALLATION, DEN ZUGRIFF ODER DIE NUTZUNG VON SEMAPHORE UI PRO ODER IRGENDEINEN VERBUNDENEN DIENSTEN STIMMEN SIE ZU, AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE SEMAPHORE UI PRO NICHT NUTZEN.
1. DEFINITIONEN
1.1 “Semaphore UI Pro” oder “Software” bezeichnet die proprietäre Benutzeroberflächenbibliothek oder Software-Toolset, einschließlich aller zugehörigen Dokumentationen und Updates, die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
1.2 “Abonnement” bedeutet das Recht, Software-Updates, Upgrades und/oder Supportdienste während der Abonnementlaufzeit zu erhalten, gemäß dem erworbenen Serviceniveau.
1.3 “Abonnementlaufzeit” bezeichnet den Zeitraum, während dessen Sie autorisiert sind, die Software und alle damit verbundenen Dienste zu nutzen, wie im entsprechenden Bestellformular oder in der Rechnung angegeben.
1.4 “Bestellformular” oder “Rechnung” bezeichnet jede Bestellung, webbasierte Bestellseite oder ähnliches Bestelldokument, das auf diese Vereinbarung verweist und die spezifische Software, Dienstleistungen und Gebühren festlegt.
1.5 “Gebühren” bezeichnet alle Gebühren für die Lizenz oder das Abonnement, wie im Bestellformular oder in der Rechnung angegeben.
2. LIZENZGEWÄHRUNG
2.1 Lizenzgewährung. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung aller Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine eingeschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Installation, Nutzung und Integration von Semaphore UI Pro ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke.
2.2 Abonnementsrechte. Während der Abonnementlaufzeit und vorbehaltlich Ihrer Zahlung der anfallenden Gebühren sind Sie berechtigt:
- Updates und Upgrades von Semaphore UI Pro zu erhalten, die vom Lizenzgeber veröffentlicht werden.
- Auf die Supportdienste zuzugreifen, die im entsprechenden Abonnementplan aufgeführt sind.
2.3 Einschränkungen. Sie dürfen nicht:
- Die Software modifizieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen oder anderweitig versuchen, den Quellcode von Semaphore UI Pro abzuleiten (es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich).
- Die Software an Dritte vermieten, verleasen, unterlizenzieren, vertreiben oder anderweitig Rechte an der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers übertragen.
- Proprietäre Hinweise oder Etiketten auf oder in der Software entfernen oder ändern.
- Die Software verwenden, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erstellen, die mit dem Lizenzgeber konkurriert, oder die Software in ein Produkt zu integrieren, das zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten wird.
3. ABONNEMENTLAUFZEIT UND VERLÄNGERUNG
3.1 Erstlaufzeit. Die erste Abonnementlaufzeit wird im Bestellformular oder in der Rechnung festgelegt. Die Abonnementlaufzeit beginnt an dem in diesem Dokument angegebenen Datum oder an dem Datum, an dem Sie erstmals auf die Software zugreifen, je nachdem, welches Datum früher liegt.
3.2 Verlängerungen. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, verlängert sich das Abonnement automatisch um aufeinanderfolgende Verlängerungszeiträume gleicher Länge, es sei denn, eine der Parteien gibt mindestens [30] Tage vor Ende der laufenden Laufzeit schriftlich eine Mitteilung über die Nichtverlängerung.
3.3 Kündigung des Abonnements. Wenn Sie die erforderlichen Gebühren nicht zahlen oder anderweitig gegen diese Vereinbarung verstoßen, kann der Lizenzgeber Ihr Abonnement durch schriftliche Mitteilung kündigen. Nach einer solchen Kündigung müssen Sie die Nutzung von Semaphore UI Pro einstellen und alle Kopien in Ihrem Besitz vernichten.
4. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
4.1 Gebühren. Sie stimmen zu, alle Gebühren zu zahlen, die im Bestellformular oder in der Rechnung festgelegt sind. Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich anders angegeben oder gesetzlich vorgeschrieben.
4.2 Zahlungsbedingungen. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Gebühren innerhalb von [30] Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Sie sind verantwortlich für die Bereitstellung vollständiger und genauer Rechnungsinformationen.
4.3 Zahlungsverzug. Überfällige Beträge können eine Verzugsgebühr oder Zinsen von [1,5 % pro Monat] (oder dem maximalen gesetzlichen Satz, falls dieser niedriger ist) nach sich ziehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Ihren Zugang zur Software auszusetzen oder zu kündigen, wenn ein in Rechnung gestellter Betrag mehr als [30] Tage überfällig ist.
4.4 Steuern. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern, Abgaben oder Gebühren, die von den Steuerbehörden erhoben werden. Sie sind für alle solchen Steuern verantwortlich, es sei denn, Sie legen ein gültiges Steuerbefreiungszertifikat vor.
5. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
5.1 Eigentum. Alle Rechte, Titel und Interessen an Semaphore UI Pro, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, gehören dem Lizenzgeber (und seinen Lizenzgebern, falls zutreffend). Ihre Rechte zur Nutzung von Semaphore UI Pro sind streng auf die in dieser Vereinbarung gewährten Rechte beschränkt.
5.2 Feedback. Sie können Feedback, Vorschläge oder Kommentare zu Semaphore UI Pro (“Feedback”) geben. Sie gewähren dem Lizenzgeber hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Integration des Feedbacks in Semaphore UI Pro oder in andere Produkte des Lizenzgebers, ohne Einschränkung oder Zahlung.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1 Definition. “Vertrauliche Informationen” bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, die von einer Partei (“Offenlegende Partei”) der anderen Partei (“Empfangende Partei”) offengelegt werden, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund ihrer Natur vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten.
6.2 Verpflichtungen. Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung mit dem gleichen Sorgfaltsmaß zu schützen, das sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen verwendet, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt.
6.3 Ausnahmen. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die:
- öffentlich verfügbar sind oder werden, ohne dass diese Vereinbarung verletzt wird;
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhielt;
- rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden; oder
- unabhängig von der empfangenden Partei ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
6.4 Zwangsoffenlegung. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss erforderlich ist, vorausgesetzt, sie gibt der offenlegenden Partei umgehend eine Mitteilung (sofern gesetzlich zulässig), um der offenlegenden Partei zu ermöglichen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
7. ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN
7.1 Befugnis. Jede Partei erklärt und garantiert, dass sie das rechtliche Recht und die Befugnis hat, diese Vereinbarung einzugehen.
7.2 Softwaregarantie. Der Lizenzgeber garantiert, dass die Software während der Dauer Ihrer Abonnementlaufzeit im Wesentlichen mit ihrer Dokumentation bei normaler Nutzung übereinstimmt. Wenn die Software nicht wie garantiert funktioniert, ist Ihr ausschließliches Rechtsmittel, dass der Lizenzgeber angemessene kommerzielle Anstrengungen unternimmt, um die Nichtübereinstimmung zu beheben oder eine geeignete Umgehung bereitzustellen.
7.3 Haftungsausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG ANGEGEBEN, WERDEN DIE SOFTWARE UND ALLE VERBUNDENEN DIENSTE “WIE BESEHEN” UND “WIE VERFÜGBAR” OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, RECHTLICH ODER ANDERS, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND NICHTVERLETZUNG BEREITGESTELLT.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1 Ausschluss von Schäden. SOVIELEN WIE DAS GESETZ ES ERLAUBT, HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON GEWINNEN, EINNAHMEN, DATEN ODER NUTZUNG, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
8.2 Haftungsobergrenze. SOVIELEN WIE DAS GESETZ ES ERLAUBT, WIRD DIE GESAMTE HAFTUNG JEDER PARTEI FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN (EGALES OB IM VERTRAG, DELIKT ODER ANDERS) NICHT DEN BETRAG ÜBERSTEIGEN, DER IHNEN FÜR DIE SOFTWARE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN [12] MONATEN VOR DEM ANSPRUCH TATSÄCHLICH BEZAHLT WURDE.
8.3 Wesentliche Zwecke. Sie stimmen zu, dass die in diesem Abschnitt festgelegten Haftungsbeschränkungen eine angemessene Risikoverteilung widerspiegeln und ein grundlegendes Element der Grundlage des Geschäfts darstellen.
9. ENTSCHÄDIGUNG
9.1 Durch den Lizenzgeber. Der Lizenzgeber wird Sie gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen oder beilegen, die gegen Sie erhoben werden, soweit dieser Anspruch behauptet, dass Ihre autorisierte Nutzung der Software ein gültiges geistiges Eigentumsrecht Dritter verletzt, und wird alle endgültig zugesprochenen oder vom Lizenzgeber im Rahmen eines Vergleichs vereinbarten Schäden zahlen. Diese Entschädigungspflicht unterliegt:
- Ihrer umgehenden schriftlichen Mitteilung an den Lizenzgeber über den Anspruch;
- Ihrer Gewährung der alleinigen Kontrolle über die Verteidigung und etwaige Vergleiche an den Lizenzgeber; und
- Ihrer Bereitstellung aller angemessenen Unterstützung auf Kosten des Lizenzgebers.
Wenn die Software Gegenstand eines Verletzungsanspruchs ist oder werden könnte, kann der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen:
- die Software so ändern, dass sie nicht verletzend wird;
- die Software durch funktional gleichwertige Software ersetzen;
- eine Lizenz für Ihre fortgesetzte Nutzung der Software erwerben; oder
- Ihre Lizenz kündigen und einen anteiligen Teil der für den Rest der Abonnementlaufzeit gezahlten Gebühren zurückerstatten.
Das oben Genannte stellt die gesamte Haftung des Lizenzgebers und Ihr ausschließliches Rechtsmittel für Verletzungsansprüche dar.
9.2 Durch den Lizenznehmer. Sie stimmen zu, den Lizenzgeber von allen Ansprüchen, Schäden oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freizustellen, die aus Ihrem Verstoß gegen diese Vereinbarung, Missbrauch der Software oder Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter entstehen.
10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
10.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung bleibt für die Dauer der Abonnementlaufzeit in Kraft, es sei denn, sie wird früher gemäß den Bestimmungen hierin gekündigt.
10.2 Kündigung bei Verstoß. Jede Partei kann diese Vereinbarung (und Ihr Abonnement) kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von [30] Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behebt.
10.3 Folgen der Kündigung. Nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung:
- Alle Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte erlöschen sofort.
- Sie müssen die Nutzung der Software einstellen und alle Kopien vernichten.
- Abschnitte, die sich auf Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Entschädigung, Haftungsbeschränkungen und andere Bestimmungen beziehen, die ihrer Natur nach überdauern sollten, bleiben nach der Kündigung in Kraft.
11. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
11.1 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von [Bundesland/Land] und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ohne Rücksicht auf die kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
11.2 Streitbeilegung. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch gute Verhandlungen zwischen den Parteien gelöst. Wenn eine solche Streitigkeit nicht einvernehmlich gelöst werden kann, wird sie der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in [Gerichtsbarkeit] unterbreitet, und jede Partei stimmt dieser persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand zu.
11.3 Einstweilige Verfügung. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei in jedem Gericht mit zuständiger Gerichtsbarkeit eine einstweilige oder gerechte Verfügung zum Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte oder vertraulichen Informationen beantragen.
12. SONSTIGES
12.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit allen Bestellformularen oder Rechnungen, die auf sie verweisen, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen.
12.2 Änderungen. Jede Änderung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden oder über einen elektronischen Prozess, der von beiden Parteien akzeptiert wird, vereinbart werden.
12.3 Abtretung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwelche hierunter gewährten Rechte nicht abtreten oder übertragen, weder freiwillig noch durch Gesetz, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers. Jede versuchte Abtretung, die gegen diese Bestimmung verstößt, ist null und nichtig.
12.4 Kein Verzicht. Das Versäumnis, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf eine zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar.
12.5 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht mit zuständiger Gerichtsbarkeit für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die verbleibenden Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
12.6 Mitteilungen. Jede Mitteilung, die gemäß dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich erfolgen und gilt (a) bei persönlicher Zustellung, (b) bei versandtem bestätigtem Fax oder E-Mail, © einen Geschäftstag nach Versand durch einen national anerkannten Overnight-Kurier oder (d) drei Geschäftstage nach Versand per Einschreiben mit Rückschein an die im Bestellformular angegebenen Adressen oder wie von den Parteien anderweitig vorgesehen.
13. KONTAKTINFORMATIONEN
Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben oder Informationen anfordern möchten, kontaktieren Sie bitte:
SEMAPHORE UI AUTOMATION DOO NOVI SAD
E-Mail: [email protected]
ANNAHME
Durch den Kauf, die Installation oder die Nutzung von Semaphore UI Pro erkennen Sie an, dass Sie diese Vereinbarung gelesen, verstanden und den Bedingungen dieser Vereinbarung zugestimmt haben.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Gesetze variieren je nach Gerichtsbarkeit, und die Bestimmungen dieser Vereinbarung müssen möglicherweise an Ihre spezifischen Umstände angepasst werden. Sie sollten einen qualifizierten Anwalt konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Lizenz-/Abonnementvereinbarung gültig, durchsetzbar und auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.